Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab sofort. #tide® unterstützt Verpackungshersteller mit hochwertigen Kunststoffrezyklaten, zuverlässigen Materialinformationen und einer konsistenten Dokumentation bei der Umsetzung der PPWR-Anforderungen.
Der 12. August 2026 markiert einen Wendepunkt für die europäische Verpackungsindustrie: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, gilt nun in der gesamten Europäischen Union.
Während sich die öffentliche Diskussion über die PPWR bisher stark auf die ab 2030 geltenden Rezyklatquoten konzentriert hat, beginnen die Compliance-Verpflichtungen bereits heute.
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die neue, unmittelbar geltende EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die von den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt wurde.
Als Verordnung schafft die PPWR ein einheitliches Regelwerk, das in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt – für jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat.
Für Hersteller, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, führt die Verordnung Anforderungen an die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung ein. Das hat auch Auswirkungen auf vorgelagerte Stufen der Lieferkette: Verpackungshersteller sind auf Informationen ihrer Materiallieferanten angewiesen, um die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen zu können.
Bei #tide® haben wir uns auf diese Veränderung vorbereitet. Wir haben die Dokumentation unseres gesamten Rezyklatportfolios standardisiert und stellen unseren Kunden damit konsistente und umfassende Informationen für ihre eigenen PPWR-Compliance-Prozesse zur Verfügung.
PPWR-Compliance: Was ändert sich ab dem 12. August 2026?
Gemäss PPWR dürfen Hersteller nur Verpackungen auf dem Markt bereitstellen, die den jeweils anwendbaren Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Bevor eine Verpackung in Verkehr gebracht wird, müssen Hersteller eine Konformitätsbewertung durchführen und die erforderliche technische Dokumentation erstellen. Wurde die Übereinstimmung mit den anwendbaren Anforderungen nachgewiesen, muss eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Je nach Verpackung und den jeweils anwendbaren Anforderungen kann die technische Dokumentation Folgendes umfassen:
eine allgemeine Beschreibung der Verpackung und ihres Verwendungszwecks
Informationen zu Design und Materialien
anwendbare Normen und technische Spezifikationen
Nachweise darüber, wie die relevanten PPWR-Anforderungen bewertet wurden
relevante Prüfberichte
Für Verpackungshersteller wird der Zugang zu zuverlässigen Informationen entlang der gesamten Lieferkette damit unerlässlich.

Warum Materiallieferanten für die PPWR-Compliance entscheidend sind
Ein Verpackungshersteller kann nur dokumentieren, was er über die Materialien weiss, die in sein Produkt einfliessen.
Materialspezifikationen, Informationen zum Rezyklatanteil, zur Zusammensetzung und Rückverfolgbarkeit sowie relevante regulatorische Erklärungen können Teil der Informationen sein, die für die Bewertung und Dokumentation einer Verpackungslösung benötigt werden.
PPWR-Compliance beginnt nicht erst bei der fertigen Verpackung. Sie beginnt weiter oben in der Lieferkette – bei den eingesetzten Materialien.
Eine zuverlässige Materialdokumentation wird deshalb bei der Auswahl eines Lieferanten für Verpackungsrezyklate zunehmend zu einem entscheidenden Faktor.
Genau hier kommt #tide® ins Spiel.
#tide® ist bereit für die PPWR
Bei #tide® haben wir unser Rezyklatportfolio und die dazugehörige Dokumentation gezielt auf die Anwendung der PPWR vorbereitet.
Wir haben unsere Dokumentation für das gesamte Rezyklatportfolio – rHDPE, rLDPE, rPET, rPP und rPA6 – standardisiert. Damit erhalten unsere Kunden konsistente und umfassende Informationen für ihre eigenen PPWR-Compliance-Prozesse.
Abhängig von Material und Anwendung können wir unter anderem folgende Informationen bereitstellen:
Materialspezifikationen
Informationen zum Rezyklatanteil
Informationen zur Rückverfolgbarkeit
regulatorische Erklärungen
technische und qualitätsbezogene Dokumentation
Dahinter stehen unser robustes Qualitätsmanagement und unsere technische Expertise.
Unsere Rolle als Materiallieferant besteht nicht darin, die fertige Verpackung als PPWR-konform zu erklären – diese Verantwortung liegt beim Verpackungshersteller.
Unsere Aufgabe ist es, die zuverlässigen Materialinformationen bereitzustellen, die dafür benötigt werden.
Und 2030? Rezyklatanteile werden verpflichtend
Die heute geltenden Anforderungen sind erst der Anfang der PPWR-Transition. Ab dem 1. Januar 2030 führt Artikel 7 Mindestanteile an Rezyklaten für Kunststoffverpackungen ein. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Verpackungskategorie:
30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff – steigend auf 65 % bis 2040
30 % für andere kontaktempfindliche Verpackungen, die hauptsächlich aus PET bestehen – steigend auf 50 % bis 2040
10 % für kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET – steigend auf 25 % bis 2040
35 % für andere Kunststoffverpackungen – steigend auf 65 % bis 2040
Für diese Zielwerte zählt nur Post-Consumer-Rezyklat (PCR). Produktionsabfälle oder andere Pre-Consumer-Rezyklate qualifizieren sich nicht automatisch.
Dies wird die Nachfrage nach verifizierten Kunststoffrezyklaten auf dem europäischen Verpackungsmarkt erheblich steigern. Für Verpackungshersteller und Marken gibt es deshalb gute Gründe, frühzeitig zu handeln: Die kommenden Jahre können nicht nur genutzt werden, um PPWR-Dokumentations- und Compliance-Prozesse zu etablieren, sondern auch, um Rezyklate bereits vor Inkrafttreten der Anforderungen von 2030 in Verpackungsanwendungen zu testen, zu validieren und zu integrieren.
#tide® Rezyklate erfüllen diese Anforderungen an Post-Consumer-Material bereits heute – nicht erst ab 2030. Verpackungshersteller können deshalb frühzeitig mit ihrer Integration beginnen.
Zuverlässige Dokumentation für die PPWR-Anforderungen von heute. Hochwertige Rezyklate für die Verpackungen von morgen.
PPWR
Häufig gestellte Fragen
Seit wann gilt die PPWR?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Einzelne Bestimmungen, darunter die Vorgaben zu Rezyklatanteilen und Design for Recycling, werden schrittweise bis 2040 eingeführt.
Gilt die PPWR auch für Unternehmen ausserhalb der EU?
Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig davon, wo der Hersteller, Importeur oder Händler seinen Sitz hat.
Was ist eine EU-Konformitätserklärung gemäss PPWR?
Es handelt sich um ein formelles Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass die Verpackung die anwendbaren Anforderungen der PPWR erfüllt. Grundlage dafür sind eine abgeschlossene Konformitätsbewertung und die entsprechende technische Dokumentation.
Müssen Materiallieferanten Verpackungen als PPWR-konform zertifizieren?
Nein. Die Verantwortung für die Konformität der fertigen Verpackung liegt beim Verpackungshersteller. #tide® unterstützt diesen Prozess als Materiallieferant jedoch mit zuverlässigen Materialspezifikationen, Informationen zum Rezyklatanteil und Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit.
Welche Anforderungen an den Rezyklatanteil gelten ab 2030?
Gemäss Artikel 7 müssen Kunststoffverpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, je nach Verpackungskategorie einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat von 10 bis 35 % enthalten. Bis 2040 steigen diese Vorgaben weiter an.
Sie suchen Rezyklate für Ihre Verpackungsanwendung?
Wenn Sie Verpackungen herstellen, neue Verpackungslösungen entwickeln oder Ihre Materiallieferkette im Hinblick auf die PPWR überprüfen, sprechen Sie mit uns.
Unser Team unterstützt Sie dabei, geeignete #tide® Rezyklate zu identifizieren und stellt Ihnen die Materialinformationen und Dokumentation zur Verfügung, die Sie für Ihren PPWR-Compliance-Prozess benötigen.
Die PPWR gilt jetzt. Wir sind bereit. Sind Sie es auch?
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